Viele Haus- und Eigenheimversicherungen in Österreich enthalten eine sogenannte „72-Stunden-Klausel“: Wird ein Gebäude länger als 72 Stunden von allen Bewohnern verlassen, so müssen die wasserführenden Leitungen abgesperrt werden – meist am Hauptwasserhahn.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit und entsteht in der Folge ein Leitungswasserschaden, kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen
Was genau regelt die 72-Stunden-Klausel?
- Bleibt eine Wohnung oder ein Haus mehr als drei Tage unbewohnt, greift die Klausel.
- Voraussetzung ist, dass das Gebäude weder genutzt noch beaufsichtigt wird.
- Übliche Formulierung in Versicherungsbedingungen: „Bei Abwesenheit mehr als 72 Stunden ist die Wasserversorgung abzusperren. Wird diese Obliegenheit verletzt und entsteht ein Schaden, entfällt der Versicherungsschutz.“
- Ziel der Regelung: Unbemerktes Ausströmen von Wasser bei längerer Abwesenheit soll vermieden werden.
Warum ist diese Regelung relevant?
- In nicht genutzten Gebäuden können kleine Undichtigkeiten – etwa bei Armaturen, flexiblen Anschlüssen oder Heizkörperventilen – unbemerkt große Wasserschäden auslösen.
- Die Versicherer werten das Absperren der Leitungen als präventive Sicherheitsmaßnahme (Sicherungsobliegenheit).
- Der österreichische Höchstgerichtshof bestätigt: Wird die Pflicht zur Absperrung verletzt, kann dies bei grober Fahrlässigkeit zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Welche Rechtsfolgen drohen bei Verletzung?
- Wird die Absperrpflicht nicht erfüllt und ist diese Verletzung kausal für den Schaden, kann der Versicherer die Leistung verweigern oder kürzen.
- Liegt der Schaden innerhalb der ersten 72 Stunden nach Verlassen des Gebäudes, ist meist Ansprüche auf Versicherungsschutz weiterhin gegeben.
- Entscheidend ist, ob eine sorgfaltspflichtwidrige Handlung (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz) vorliegt.
Empfehlung für Immobilienbesitzer und Versicherungskundinnen
- Drehen Sie bei Abwesenheit von über 72 Stunden (3 Tagen) die Wasserversorgung ab oder installieren Sie einen automatischen Absperrmechanismus.
- Prüfen Sie Ihre Versicherungspolizze auf eine 72-Stunden-Regelung.
- In Mietobjekten: Wer ist zuständig? Mieter oder Vermieter – dies hängt von der Vertragsgestaltung ab.
Fazit
Die „72-Stunden-Klausel“ mag auf den ersten Blick bürokratisch erscheinen – im Schadenfall kann sie jedoch über Tausende Euro Kosten und Versicherungsansprüche entscheiden. Präventives Absperren bei längerer Abwesenheit ist keine Kleinigkeit, sondern eine bedeutende Obliegenheit.
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